Externer Datenschutzbeauftragter

Wir stellen externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen.

Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn in einem Unternehmen in der Regel mindestens zwanzig Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Als externer Datenschutzbeauftragter stellen wir auch den Zugang zu unserem Online-Portal zur Verfügung, das Ihnen hilft, die datenschutzrechtlichen Anforderungen strukturiert und einfach zu erfüllen.

Aufgaben des (externen) Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des (externen) Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO geregelt. Dem Datenschutzbeauftragten obliegen danach mindestens die folgenden Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
  • Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
  • Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Die Rechtsansichten der folgenden Einrichtung/Behörden sind von besonderem Interesse:

USA:
Bundesebene
Federal Trade Comission|American Data Privacy and Protection Act (ADPPA)
Das Gesetz finden Sie hier

Bundesstaaten
State of California|California Privacy Protection Agency|CCPA and CPRA
State of Colombia|Law 1581/2012 Law 1266/2008
State of Colorado|Colorado Privacy Act (effective July 1, 2023)
State of New York|Shield Act
State of Oklahoma|Oklahoma Computer Data Privacy Act (not yet active)
State of Virginia|Consumer Data Protection Act (effective Jan 1, 2023)

Kanada:
Office of the Privacy Commissioner of Canada

Schweiz:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

EU:
Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Europäische Kommision

Irland:
Data Protection Commisson

Frankreich:
Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés

Niederlande:
Autoriteit Persoonsgegevens

Deutschland:
Bundesebene
Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes
Die Datenschutzkonferenz

Bundesländer:
Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Bayern|public sector: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Bayern|civil sector: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Brandenburg: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Bremen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Hessen: Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Saarland: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sachsen: Sächsische Datenschutzbeauftragtet
Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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