Vertriebs-, Einkaufs- und Kartellrecht

Der weltweite digitale Handel ist zwar digital, er ist aber immer noch der Austausch von Waren oder Dienstleistungen.

Für diesen Austauch gibt es Regeln, zum Beispiel im Kartellrecht, das beim Aufbau von Vertriebs- oder Einkaufssystemen, Lizenzverträgen, Vertragshändlerverträgen, Partnerverträgen oder Rahmenlieferungsverträgen von Bedeutung ist.

Ziel des Kartellrechtes ist es auch im weltweiten Maßstab, die Wettbewerbsfreiheit zu sichern und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zu verhindern.

Bei der Erstellung von Lizenzverträgen (z. B. um die Genehmigung zur Nutzung eines eingetragenen Geschmacksmusters zu erteilen, beim SaaS, IaaS oder PaaS-Vertrag) oder bei der Erstellung von Vertriebsverträgen (z. B. um die Genehmigung zum Vertrieb eines Produktes zu erteilen) ist auf das Kartellrecht besonderes Augenmerk zu legen.

Designrecht Vertrags- und AGB-Recht